Beschreibung
Von Prof. Dr. HEINRICH MARTIUS, Göttingen. Die Ausbildung der Hebammen krankt heute ebenso wie die der meisten anderen praktischen Berufe an einem vollständigen Mangel an Lehrbüchern. Bei den Schülerinnen gehen die wenigen noch vorhandenen Exemplare in den knappen Freistunden, die sie neben der praktischen Ausbildung und den Vorträgen ihrer Lehrer zum Nachlesen und Lernen zur Verfügung haben, von Hand zu Hand. Vielen schon im Beruf stehenden Hebammen fehlt es überhaupt an einem Lehrbuch, oder sie müssen sich, wenn sie etwas nachschlagen wollen, mit einer veralteten Auflage begnügen. In Anbetracht dieser Notlage sind wir der Aufforderung des Verlages b.:;reitwillig nachgekommen, das alte ,;Preußische Heb ammenlehrbuch", das sich stets hoher Wertschätzung erfreute, für eine neue Auflage vorzubereiten. Das "Preußische Hebammenlehrbuch" ist schon einmal aus der Göttinger Frauenklinik hervorgegangen. Im Jahre 1903 über trug der Königlich Preußische Minister des Innern die Bearbeitung desselben dem Direktor der Universitäts-Frauenklinik in Göttingen, Prof.Dr. MAX RUNGE. Der Entwurf wurde sodann in einer Kommission beraten und der definitive Wortlaut in der Medizinal abteilung des Ministeriums festgestellt. Bei der Abfassung des Lehrbuches wurde damals schon die Absicht verfolgt, "allmählich besser vorgebildete Elemente dem Hebammenstande zuzuführen, ohne daß eine Erweiterung der Befugnisse stattfinden dürfe", eine Forderung, die auch heute noch die unsere ist. Das Buch erschien dann in mehreren Auflagen rasch hintereinander. In zwischen hatte es sich als notwendig erwiesen, wieder eine voll ständige Umarbeitung vorzunehmen, mit der von dem Ministerium für Volkswohlfahrt folgende Autoren beauftragt wurden: Prof.
Autorenportrait
InhaltsangabeAllgemeiner Teil.- Allgemeiner Teil.- Spezieller Teil.- Der regelrechte Verlauf von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.- Der regelwidrige Verlauf von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.- Das Kind nach der Geburt.- Gesundheitsgesetzgebung und -verwaltung.- Gesundheitsgesetzgebung und -verwaltung.