Beschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Ethik, Note: 1, CVJM-Kolleg Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die medikamentöse Behandlung von Kindern/ Jugendlichen ist deshalb risikobehaftet, da sie sich noch in der körperlichen und geistigen Entwicklung befinden. Kaum ist bekannt, inwieweit die eingesetzten Medikamente Hirnschäden verursachen können oder die kindliche Entwicklung anderweitig gefährden können. Hinzu kommt, dass es sich bei dem eingesetzten Medikament um ein Amphetamin mit hohem Suchtfaktor handelt und derzeit noch Studien zur Langzeitwirkung der Substanz fehlen. In zunehmendem Maße werden Kinder und Jugendliche häufig jahrelang mit Medikamenten behandelt, deren Neben- und Langzeitwirkungen unbekannt sind, bei denen allerdings ein hohes Abhängigkeitsrisiko besteht; diese Substanzen fallen zum Teil unter das Betäubungsmittelgesetz. Außerdem wird durch die Einnahme eines Medikamentes dem Betroffenen suggeriert, er sei krank. Nicht zu unterschlagen ist also das Stigma, dem Kinder/ Jugendliche mit der Diagnose ADHS ausgesetzt werden. Andererseits haben jahrelange Erfahrungen mit den pharmakologischen Wirkstoffen gezeigt, dass den Betroffenen durch die Einnahme von Medikamenten wie z.B. Ritalin® ein vergleichsweise normales Leben ermöglicht werden kann. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - etwa in Kita, Schule, Ausbildungsstätte, Familie - ist für viele Kinder/ Jugendliche mit dem hyperkinetischen Syndrom ohne die Einnahme von besagten Medikamenten häufig kaum oder gar nicht möglich. Die Erhöhung der Konzentrationsfähigkeit steigert die Leistungsfähigkeit und eine in den Griff bekommene Impulskontrolle ermöglicht soziale Beziehungen, ja schränkt sogar die zuweilen auftretende Gefährlichkeit/ Aggressivität jener ADHS-Kinder, die ihre Impulse nur schwer kontrollieren können, erheblich ein. Ein Medikament, dessen genaue Wirkweise ebenso unbekannt wie dessen Langzeitwirkungen (Abhängigkeit?) ist, was aber gleichzeitig dem Betroffenen in den meisten Fällen einen fast normalen Alltag ermöglicht. Hier stehen die Rechte des Kindes einerseits und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Normen andererseits auf dem Prüfstand. Darf die Gesundheit und Persönlichkeit des Kindes/ Jugendlichen um den Preis seines Funktionierens in der Gesellschaft aufs Spiel gesetzt werden? Die UNKinderrechtskonvention stellt das Wohl des Kindes vornean; sich dem anschließend wird hier ethisch zu prüfen sein, ob die medikamentöse Behandlung von Kindern/ Jugendlichen mit ADHS ihrem Wohl dienlich sein kann und wenn ja, unter welchen Bedingungen.
Autorenportrait
Janka Vogel (geb. 1988) hat in Kassel, Marburg, Sibiu (Rumänien) und Jena ev. Theologie, Erziehungs- und Bildungswissenschaft (Schwerpunkt Sozial- und Rehabilitationspädagogik) und Südosteuropastudien (Schwerpunkt Rumänien und Republik Moldau) studiert. Ihre Forschungsinteressen sind Migration aus Rumänien, rumänische Diaspora, europäische Sozialpolitik und Europäisierung Sozialer Arbeit; außerdem Geschichte und Politik Rumäniens, Minderheiten in Rumänien und Antiziganismus. Sie war wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Romanistik der Friedrich-Schiller-Universität Jena und arbeitet derzeit als Sozialarbeiterin mit rumänischen MigrantInnen in Berlin.