Beschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen, Sprache: Deutsch, Abstract: Viele Firmen besitzen belastete Grundstücke, auf denen sie ihre Betriebe unterhalten. Auf sie kommen in den nächsten Jahren aufgrund des wachsenden Umweltbewusstseins und der damit verbundenen gesetzlichen Neuregelungen enorme finanzielle Belastungen zu. Diese Aufwendungen müssen deshalb in einer geeigneten Art und Weise steuerlich erfassbar sein. Erste Maßnahmen fanden bereits Anfang der Neunziger Jahre im Rahmen der Privatisierung von ehemaligen volkseigenen Betrieben (VEB) statt. So wurden allein in den DM-Eröffnungsbilanzen, für die Großunternehmen der ehemaligen Treuhandanstalt, Rückstellungen für ökologische Altlasten in Höhe von 45 Mrd. DM gebildet. Durch eine neue umweltfreundlichere Gesetzgebung, einer neuen Rechtssprechung und aktuellen Statistiken erfährt diese Materie ein neues Diskussionspotential. Das Themengebiet Altlasten umfasst eine Vielzahl von Einzelfragen der bilanzsteuerlichen Behandlung, die für betroffene Konzerne, Körperschaften und Einzelkaufleute von immenser Bedeutung sein werden. Für die Unternehmen gilt es zunächst zu klären, ob ein gesetzlicher Zwang zur Sanierung von Grundstücken besteht. In einem zweiten Schritt soll untersucht werden, ob es Möglichkeiten gibt, die zukünftigen Ausgaben im Jahresabschluss zu berücksichtigen. Es stellt sich dabei die Frage, in welcher Art und Weise eine Bilanzierung der Aufwendungen erfolgen muss. Hierbei soll insbesondere auf die Bildung von Sanierungsrückstellungen eingegangen werden. Geklärt wird, unter welchen Voraussetzungen eine solche Rückstellung gebildet werden kann. Außerdem steht die Frage nach der Bewertung dieses Bilanzpostens im Raum. Ein weiterer Punkt in der Bilanzierung von Altlasten ist die damit verbundene Bewertung der einzelnen Grundstücke. Es stellt sich die Frage, inwieweit für derartig belastete Grundstücke Abschreibungsmöglichkeiten bestehen. Das Augenmerk wird dabei auf der Möglichkeit der Teilwertabschreibung liegen. Darüber hinaus gilt es im Zuge neuester Rechtssprechung zu untersuchen, inwieweit ein Zusammenspiel von Sanierungsrückstellung auf der einen und einer Teilwertabschreibung auf der anderen Seite möglich ist. Die soll zusätzlich am Beispiel der Betriebsaufspaltung gezeigt werden, die für diese Problematik ein ganz eigenes Lösungsmuster beinhaltet.