Beschreibung
Das akademische Potenzial des Rechtsgüterbegriffs, der sich seit dem Aufkommen der Risikogesellschaft in einer Krise befindet, mag im digitalen Zeitalter gänzlich verloren gegangen sein. Doch die angloamerikanische politische Freiheitsphilosophie hat sich als unerwarteter Verbündeter zur Unterstützung seiner These erwiesen. So wie die personale Rechtsgutslehre in den 1990er Jahren als Reaktion auf Joel Feinbergs Neuinterpretation des Schadensprinzips, einer getreuen Wiederherstellung des klassischen Liberalismus von John Stuart Mill, wieder an Bedeutung gewann, könnte die frische Definition der negativen Freiheit, die aus dem neo-römischen Republikanismus von Philip Pettit stammt, einen Durchbruch für die heutige Krise der Rechtsgutslehre bedeuten. So wie das Konzept der negativen Freiheit ein ewiges Licht in der politischen Philosophie ist, so ist der Wert des liberalen Strafrechts, auch wenn es sich nicht auf die utilitaristische Tradition stützt, hinter dem Schutzschild des personalen Rechtsgutsbegriffs immer für eine neue Debatte bereit.
Autorenportrait
Eunhee Kim wurde in Seoul, Südkorea, geboren, machte ihren Abschluss an der Seoul National University School of Law, erwarb an derselben Universität einen Master in Rechtsphilosophie und promovierte an der Universität Frankfurt bei Prof. Dr. Dres. h.c. Neumann.