Beschreibung
Ein Prozess im kollektiven Rechtsschutz endet regelmäßig mit einem Vergleich, der einer vorherigen Genehmigung durch das Gericht bedarf. Das Verfahren der gerichtlichen Genehmigung des Musterfeststellungsvergleichs ist hierbei weitestgehend unerforscht und bedarf der Konkretisierung durch Wissenschaft und Rechtsprechung.
Autorenportrait
Kay Arne David Klein, Studium der Rechtswissenschaften in Mainz, Rechtsreferendariat am OLG Koblenz mit Stammdienststelle am LG Mainz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht, Prof. Dr. Robert Magnus, Universität Bayreuth, Syndikusrechtsanwalt, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.
Inhalt
Einleitung – Die Musterfeststellungsklage – Die gerichtliche Genehmigung des Musterfeststellungsvergleichs – Die gerichtliche Genehmigung bei anderen Parteidispositionen – De lege ferenda – Zusammenfassung – Abschließendes Fazit zur gerichtlichen Genehmigung des Musterfeststellungsvergleichs – Ausblick