Beschreibung
Gegenstand der Arbeit ist der Informationsfluss und die damit verbundene Frage nach dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Tarifverhandlungen. Exemplarisch werden anhand der Verhandlung eines Sanierungstarifvertrags potentielle Restriktionen der Informationsweitergabe an Gewerkschaft und Arbeitgeberverband untersucht. Dabei wird die Due Diligence bei Unternehmenskäufen als Referenzmaterie herangezogen. Es wird beleuchtet, ob die dort geltenden Weitergabebeschränkungen übertragbar sind. Die Arbeit widmet sich zudem der Frage, wie Arbeitgeberverband und Gewerkschaft mit den offengelegten Informationen umgehen müssen. Sind die Sozialpartner dazu verpflichtet, besondere organisatorische Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit zu ergreifen?
Autorenportrait
Tillmann Vitt studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Er absolvierte zudem den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) an der Universität zu Köln. Seit Dezember 2021 ist er Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.