Beschreibung
Die Bestimmung der materiellen Gültigkeit von internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen bleibt problematisch, und zwar auch nach Schaffung einer eigenen Kollisionsnorm im Zuge der letzten Reform der Brüssel I-VO. Die Ausgestaltung als Gesamtverweisung und der Mangel an autonomen Kollisionsnormen scheinen an den zuvor geführten rechtswissenschaftlichen Diskussionen kaum etwas zu ändern. Gerade vor dem Hintergrund der enormen praktischen Bedeutung von Gerichtsstandsvereinbarungen für den internationalen Wirtschaftsverkehr wird mangelnde Rechtssicherheit beklagt. Die Autorin präsentiert in rechtstechnischer Hinsicht einen stringenten Ansatz im Umgang mit dem geltenden Recht. Sie zeigt ebenso Möglichkeiten auf, die zur Lösung der Problematik de lege ferenda in Betracht kommen.
Autorenportrait
Jeannette Hamm studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Dort war sie anschließend als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung tätig. Seit einigen Jahren ist sie Richterin am Verwaltungsgericht in Köln.