Beschreibung
Die EuErbVO hat das Internationale Privatrecht (IPR) fast aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Bereich des Erbrechts verdrängt. Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt, abweichend hiervon ist eine Rechtswahl möglich. Der Autor erörtert, wie die Unteranknüpfung in Spanien, wo mehrere Erbrechte gelten, möglich ist.
Autorenportrait
Karl Felix Oppermann studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und der Universitat de Barcelona (UB). Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Göttinger Institut für Demokratieforschung.
Inhalt
Inhalt: Änderungen durch die EuErbVO – Definition des gewöhnlichen Aufenthalts – Erbrechtliches Sachrecht in Spanien (u.a. gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsrecht) – Unteranknüpfung nach Art. 36 EuErbVO – Wählbarkeit spanischen Teilrechts – Umgang mit «falschen» Rechtswahlen – Fälle fehlender Gebietszugehörigkeit.