Beschreibung
Die Normierung der Verständigung in Strafverfahren (§ 257c StPO), der Kronzeugenregelung (§ 46b StGB) und die Tätigkeit bei
haben erhebliche Strafbarkeitsrisiken für Rechtsbeistände geschaffen. Ein möglicher Parteiverrat gemäß § 356 StGB wurde möglicherweise übersehen, zumindest aber nicht entsprechend kommuniziert.
Autorenportrait
Daniel Wegerich studierte Rechtswissenschaft in Frankfurt am Main. Nach seinem Referendariat abeitete er als Rechtsanwalt in einer rein strafrechtlich tätigen Sozietät. Heute ist er als Staatsanwalt in Frankfurt tätig, derzeit als Dezernent für Kapitaldelikte.
Inhalt
Inhalt: Strafrechtlicher Parteiverrat gemäß § 356 StGB – Moderne Kriminalgesetzgebung – Verständigungsgesetzgebung gemäß § 257 c StPO – Kronzeugenregelung gemäß § 46 b StGB – Compliance/Internal Investigations – Strafbarkeitsrisiken für Rechtsanwälte – Sukzessive Mehrfachvertretungen (§ 146 StPO).