Beschreibung
In den Rechtssachen Schulte und Crailsheimer Volksbank entschied der EuGH 2005, dass eine Bank bei fehlender Widerrufsbelehrung die Folgen der Risiken der finanzierten Kapitalanlage trägt. Die Studie untersucht die Umsetzbarkeit dieser Verbraucherschutzlinie im deutschen Recht und prüft Widerrufsrecht, Schadensersatzansprüche und Verjährung.
Autorenportrait
Andrea Bergmann ist Volljuristin. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie auch anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war. Nach Stationen in Berlin, Barcelona und Düsseldorf arbeitet sie nun als Richterin am Landgericht Münster.
Inhalt
Inhalt: Folgen einer unterbliebenen Widerrufsbelehrung nach den Entscheidungen Schulte und Crailsheimer Volksbank des EuGH – Widerruf des Darlehensvertrags und Rechtsfolgen – Rückabwicklung im rechtlichen Verbund und isoliert – Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Belehrungspflicht, einer Aufklärungspflicht oder wegen arglistiger Täuschung – Verjährung.