Beschreibung
Das von den Siegermächten nach dem zweiten Weltkrieg errichtete Internationale Militärtribunal von Nürnberg hat 3 der insgesamt 22 angeklagten, sogenannten deutschen Hauptkriegsverbrecher von ihrer Schuld gänzlich freigesprochen. Diese Arbeit widmet sich der Untersuchung eines dieser drei Freisprüche, und zwar desjenigen des wichtigsten deutschen Rundfunkkommentators des Zweiten Weltkrieges, Hans Fritzsche. Was waren die Hintergründe und Motive für diesen Freispruch? War er das Ergebnis einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie? Auf der Suche nach Antworten wird der Hauptkriegsverbrecherprozess sowohl in verfahrens- als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht einer Analyse unterzogen. Insbesondere die viel umstrittene und bislang wissenschaftlich wenig beachtete Verschwörungsanklage und ihre richterliche Beurteilung erfährt dabei eine intensive Begutachtung. Die wesentlichen Forschungsgrundlagen der Arbeit sind die amtlichen Protokolle des Nürnberger Prozesses in deutscher Fassung sowie die Mitschriften über die in London von den Alliierten geführten Verhandlungen und die in diesem Zusammenhang erstellten vorbereitenden Gesetzentwürfe.
Autorenportrait
Beatrice Schäfers, 1998-2004 Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und London; 2004-2006 Rechtsreferendariat am Landgericht Bochum; 2007-2010 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie der Universität Bielefeld; seit 2010 Staatsanwältin.
Inhalt
Inhalt: Das Nürnberger Verfahrensrecht – Die Anklagepunkte der Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Verschwörung – Die Bedeutung der Nürnberger Verschwörungsanklage – Die Verteidigungsstrategie im Fall Fritzsche – Das Urteil der Richter zu den Anklagepunkten im Allgemeinen und im Fall Fritzsche. Inhaltsverzeichnis