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Strafrechtliche Gesetzlichkeit als Prinzip?

Eine Untersuchung über das Spannungsverhältnis zwischen positivrechtlichen und erkenntnistheoretischen Grundlagen strafrechtlicher Gesetzlichkeit

Erschienen am 27.06.2013
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783631628843
Sprache: Deutsch
Format (T/L/B): 21.0 x 14.0 cm
Einband: Gebunden

Beschreibung

«Freiheit bedeutet, von nichts anderem abhängig zu sein als von den Gesetzen.» Dieser Satz Voltaires ist Leitgedanke dieser Untersuchung über historische und aktuelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips. Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip ist verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 2 GG verankert. Es beinhaltet Gebote und Verbote an den Gesetzgeber und den Gesetzesanwender, um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Diese althergebrachten Grundsätze stoßen aktuell mehr denn je an Grenzen: Gesellschaftliche Konflikte, politisch motivierte Gesetzgebungen und supranationale Konstellationen führen zu einer Relativierung dieses verfassungsrechtlichen Grundsatzes. Daher müssen sich insbesondere alle Rechtsanwender immer wieder die Frage nach der Bedeutung und dem Kern strafrechtlicher Gesetzlichkeit stellen. Kann zudem dieser Grundsatz erkenntnistheoretisch als absolut geltendes Prinzip gedacht und in der Strafrechtspraxis umgesetzt werden? Neben der Darstellung der Konfliktsituationen soll diese Arbeit einen eigenen Lösungsansatz liefern, um strafrechtliche Gesetzlichkeit konsequent als Prinzip umzusetzen. Hierfür wird die Bedeutung des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips etymologisch, historisch und philosophisch untersucht. Die Arbeit verbindet schließlich die verschiedenen Untersuchungsansätze und arbeitet neue Erkenntnisse und Handhabungsmöglichkeiten zwischen praktischen Bedürfnissen und absoluten Grundsätzen heraus.

Autorenportrait

Damir Böhm war nach dem Studium der Rechtswissenschaften von 2005 bis 2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Bielefeld. Er wurde 2009 als Rechtsanwalt zugelassen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im öffentlichen Wirtschaftsrecht und insbesondere im Glücksspielrecht. Seit 2011 ist er zudem als Fachjournalist im Deutschen Fachjournalistenverband tätig und publiziert für Fachzeitschriften aus den Bereichen des gewerblichen Geldgewinnspielrechts und des Sportwettrechts.

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