Beschreibung
Das Bundesverfassungsgericht hat klare Leitlinien zur Festlegung der Rundfunkgebührenhöhe vorgegeben: de jure entscheiden die Landesparlamente, de facto aber entscheidet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Begründung hierfür: Um die Rundfunkfreiheit zu schützen, bedarf es eines Grundrechtsschutzes durch Verfahren. Diese Konstruktion ist anerkannt für Exekutive und Judikative, für die Legislative ist ein «Grundrechtsschutz durch qualifiziertes Gesetzgebungsverfahren» neu. Diese Arbeit analysiert und benennt die damit einhergehenden juristischen Probleme. Durch Entparlamentarisierung, Expertokratie sowie die faktische Umkehrung der Wesentlichkeitstheorie entstehen deutliche Defizite hinsichtlich der demokratischen Legitimation der Rundfunkgebührenentscheidung.
Autorenportrait
Philipp Karl Julius Mohr, geboren 1983 in Lüneburg, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bonn. Nach dem Ersten Staatsexamen arbeitete er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Seit 2011 ist der Autor Rechtsreferendar in Hamburg. Die Promotion erfolgte Anfang 2012.
Inhalt
Inhalt: Erörterung der Rundfunkfreiheit, insbesondere Staatsfreiheit – Dilemma zwischen Staatsfreiheit des Rundfunks und Demokratieprinzip, v.a. bei der Festlegung der Rundfunkgebührenhöhe – Rolle der KEF – Grundrechtsschutz durch ein qualifiziertes Gesetzgebungsverfahren als Umkehrung der Wesentlichkeitstheorie – Entparlamentarisierung. Inhaltsverzeichnis