Beschreibung
Private Sachverständigengutachten gewinnen in der außerprozessualen und prozessualen Lebenswirklichkeit zunehmend an Bedeutung und sind meist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Häufig werden solche Privatgutachten von den Parteien zeitlich vor oder während eines Rechtsstreits zu dessen Vorbereitung oder Förderung beauftragt. Ob die mit der Beauftragung solcher Privatgutachten verbundenen Kosten als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen und damit festsetzungsfähig im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren im Sinne der §§ 103 ff. ZPO sind, war lange umstritten. Die herrschende Auffassung bejaht eine solche prozessuale Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten und beurteilt sie am Maßstab des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO. Die Arbeit beschäftigt sich mit dem hierzu vertretenen Meinungsspektrum und setzt sich kritisch mit der herrschenden Auffassung auseinander, um schließlich einen eigenen Lösungsansatz unter besonderer Berücksichtigung baurechtlicher Fallgestaltungen zu bieten.
Autorenportrait
Sven K. Hannes wurde 1973 in Wuppertal geboren. Von 1994 bis 1999 studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Bochum und absolvierte von 1999 bis 2001 seinen juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum. Seit Anfang 2002 ist er als Rechtsanwalt mit bau- und versicherungsrechtlichem Schwerpunkt in Düsseldorf tätig.
Inhalt
Inhalt: Privatgutachtenkosten – Prozessuale Erstattungsfähigkeit – Kosten des Rechtsstreits – § 91 Abs. 1 ZPO.