Beschreibung
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den beiden zentralen Ausgleichsansprüchen des Bundes-Bodenschutzgesetzes: § 24 Abs. 2 und § 25 BBodSchG. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 24 Abs. 2 BBodSchG als modifizierter Gesamtschuldnerausgleichsanspruch seinerseits die gesamtschuldnerische Einstandspflicht mehrerer voraussetzt und lediglich den Maßstab des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB modifiziert. Bei § 25 BBodSchG handelt es sich dagegen um einen kodifizierten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, der der Refinanzierung von Sanierungsmaßnahmen dient, ohne aber als öffentliche Abgabe § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu unterfallen.
Autorenportrait
Franz Guttenberger, geboren 1981, studierte in Regensburg Rechtswissenschaft. Anschließend erwarb er einen LL.M. am King’s College London. Sein Referendariat absolvierte der Autor in Regensburg und Neumarkt i.d. OPf.