Beschreibung
Die Arbeit untersucht die Behandlung von Gerüchten als unsicheren Informationen im Kapitalmarktrecht. Dazu werden zunächst psychologische und soziologische sowie ökonomische Erkenntnisse zu Gerüchten allgemein und Kapitalmarktgerüchten im Besonderen betrachtet. Daran anknüpfend werden übergeordnete rechtspolitische Überlegungen angestellt. Es folgt ein Blick darauf, wie Gerüchte außerhalb des Kapitalmarktrechts rechtlich eingeordnet werden. Kern der Arbeit ist die Behandlung von Gerüchten im Insiderrecht, bei der Ad-hoc-Publizität, im Rahmen des Marktmanipulationsverbots sowie bei den Tatbeständen der Handelsaussetzung de lege lata. Zudem werden Überlegungen angestellt, wie die kapitalmarktrechtliche Behandlung von Gerüchten de lege ferenda verbessert werden könnte.
Autorenportrait
Mathias Neumann wurde 1979 in Bremen geboren. Er studierte in Passau, Columbus (Ohio) und Bonn Rechtswissenschaft. Es folgte das Referendariat mit Stationen in Bremen, Speyer und Frankfurt am Main. Nach dem Zweiten Staatsexamen beim Gemeinsamen Prüfungsamt in Hamburg nahm er 2007 zunächst seine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main auf. Seit 2009 ist der Autor in Bremen als Rechtsanwalt in einer überörtlichen Sozietät tätig. Die Promotion erfolgte 2010 mit dieser Arbeit an der Universität Frankfurt am Main.