Beschreibung
Das Strafrecht kann nur die ultima ratio des Gesetzgebers sein. Das ist eine weitverbreitete – aber auch vehement bestrittene – Aussage, die auf vielfältigen, nur selten explizierten Prämissen beruht. Nimmt man diese unter die Lupe, entsteht wie von selbst eine Theorie der Strafrechtsbegrenzung. Der Autor versteht sie als Grundlage der von Claus Roxin eingeforderten Subsidiaritätswissenschaft und kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis, dass es eine Strafrechtsbegrenzungsformel, wie sie die These von der ultima ratio suggeriert, nicht geben kann. Dennoch zeitigt deren Untersuchung wertvolle strafrechtstheoretische Erkenntnisgewinne, die auch praktisch, nämlich kriminalpolitisch verwertbar sind, wie der Autor anhand von Beispielen belegt. Neben der Strafrechtskritik kommt dabei auch die Kritik der Strafrechtskritik nicht zu kurz.
Autorenportrait
Cornelius Trendelenburg, geboren 1978 in Freiburg im Breisgau; nach Studium und Referendariat Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie der Universität Frankfurt am Main; seit 2010 Richter beim Amtsgericht Frankfurt am Main.
Inhalt
Inhalt: Das Ultima-ratio-Prinzip und das Wirtschaftsstrafrecht (Status quo) – Grundlagen der Strafrechtsbegrenzung – Parameter der Subsidiaritätswissenschaft (Interessen, Effektivität, Eingriffsintensität, Verantwortlichkeit) – Die Subsidiaritätswissenschaft in Aktion (Grauzone, Insiderhandel und Firmenbestattungen). Inhaltsverzeichnis