Beschreibung
Die Rechtsfigur der hypothetischen Einwilligung wurde im Zivilrecht zur Einschränkung der Haftung von Ärzten entwickelt. So soll eine Haftung wegen einer Aufklärungspflichtverletzung ausscheiden, wenn der Patient bei einer fingierten Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte. In den letzten Jahren entstand in der Strafrechtswissenschaft eine lebhafte Diskussion über die Frage, ob eine hypothetische Einwilligung auch im Strafrecht zu berücksichtigen ist. Ihre Übertragung wäre aber keineswegs auf den ärztlichen Heileingriff beschränkt. Ihre Bedeutung für die einzelnen Tatbestände und die Rechtfertigungsebene wäre ungleich höher. Der Verfasser gibt einen umfassenden Überblick über den Streitstand in Rechtsprechung und Literatur und setzt sich kritisch mit den für und gegen die Übertragbarkeit streitenden Aspekten auseinander, welche er im Ergebnis aufgrund zahlreicher Kritikpunkte jedoch verneint.
Autorenportrait
Der Autor: Tobias Schwartz, geboren 1980 in Landstuhl, studierte von 2000 bis 2005 Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Nach dem Ersten Staatsexamen 2005 promovierte der Autor an der Universität Trier und ist seit 2007 Referendar am Landgericht Düsseldorf.
Inhalt
: Hypothetische Einwilligung: Streitstand in Rechtsprechung und Literatur – Dogmatische Herleitung – Hypothetische Einwilligung bei § 223 StGB – Vereinbarkeit mit Selbstbestimmungsrecht – Vereinbarkeit mit Einheit der Rechtsordnung – Hypothetische Einwilligung bei den übrigen Tatbeständen des StGB – Ausmaß der Ausweitung – Kritikpunkt – Schlussbetrachtung. Inhaltsverzeichnis