Beschreibung
Spanien verfügt seit jeher über partikularrechtliche Besonderheiten im Zivilrecht, die so genannten Foralrechte. Das anwendbare spanische Recht wird durch das interregionale Recht bestimmt. Die Arbeit stellt das aktuelle interregionale Recht umfassend dar und ordnet es in den Kontext der gesamtspanischen Rechtsordnung ein. Dabei geht die Untersuchung insbesondere auf das Spannungsverhältnis zwischen den autonomen Gesetzgebern und dem spanischen Gesamtstaat ein. Neben Stellungnahmen zur spanischen Rechtslage gibt der Autor dem ausländischen Rechtsanwender konkrete Lösungsvorschläge für den Fall, dass er sich konkurrierenden spanischen Rechtsanwendungsbefehlen ausgesetzt sieht. Im Besonderen Teil konzentriert sich die Arbeit auf den traditionellen Kernbereich des interregionalen Rechts, das Ehegüter- und Erbrecht.
Autorenportrait
Der Autor: Peter Stadler, geboren 1977 in Filderstadt; 1997-2003 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Córdoba (Argentinien); Erstes juristisches Staatsexamen 2003; Referendariat in Frankenthal, Mannheim, Frankfurt am Main und Kuala Lumpur (Malaysia); Zweites juristisches Staatsexamen 2007.
Rezension
«Sehr positiv zu bewerten ist, dass es dem Autor gelungen ist, eine umfassende Darstellung des Gebiets in praktischer, unparteiischer Weise zu verfassen. Die spanischen Quellen sind sehr gut bearbeitet und die häufig entstandenen Meinungsstreitigkeiten knapp und effektiv zusammengefasst. Ausserdem ist es lobenswert, dass [der] Verf. die Sichtweise des wahrscheinlichen Nutzers seines Buches (also des deutschen Juristen) nicht aus dem Auge verliert. Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass es sich mit der vorliegenden Arbeit um eine gute deutschsprachige Einführung in die Problematik des spanischen interregionalen Rechts handelt, welches wegen ihrer komprimierten Präzision nicht nur dem deutschen, sondern auch dem spanischen Juristen von Nutzen sein kann.» (Rosa Miquel i Sala, Informaciones)
Inhalt
: Die historische Entwicklung der Foralrechte – Zivilrechtlicher Partikularismus in der Verfassung von 1978 – Das interregionale Recht als Teil der spanischen Gesamtrechtsordnung: Das staatliche und daher einheitliche interregionale Recht – Die bürgerlichrechtliche Gebietszugehörigkeit als Personalstatut – Qualifikation, Renvoi, Ordre public und Gesetzesumgehung – Das Ehegüterrecht – Das Erbrecht.