Beschreibung
Nach dem Weltrechtsprinzip darf ein Staat nach seinen Strafgesetzen bestimmte Verbrechen, die wegen der Verletzung universal anerkannter Rechtsgüter international als strafwürdig und -notwendig erachtet werden, unabhängig von Tatort, Nationalität von Täter und Opfer und Tatortrecht unter Strafe stellen. Unter Berufung auf das Weltrechtsprinzip dürfen die nationalen Strafrechtsnormen ungeachtet ihrer etwaigen Differenzen zu anderen Rechtsordnungen die Geltung gegenüber allen Menschen in der Welt beanspruchen. Angesichts des auf dem Weltrechtsprinzip beruhenden universalen Strafanspruchs des Nationalstaates setzt sich die Arbeit in philosophischen, völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und straftheoretischen Überlegungen mit der Legitimation des Weltrechtsprinzips auseinander.
Autorenportrait
Der Autor: Hsiao-Wen Wang, geboren 1969 in Taipei (Taiwan), 1987-1991 Studium der Rechtswissenschaften an der National Taiwan University, 1994 Staatsexamen zum Rechtsanwalt in Taiwan, 1995-1997 LL.M.-Studium an der National Chengchi University. 1997-2001 Stipendiat des Bildungsministeriums Taiwan für eine Promotion in Deutschland. 2002-2004 Graduierter Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung, 2004 Promotion an der Universität Frankfurt am Main. Derzeit Assistenzprofessor am Department of Law der National Cheng Kung University in Tainan (Taiwan).
Inhalt
: Das Weltrechtsprinzip im Internationalen Strafrecht – Die Begründung universal gültiger Normen – Die völkerrechtliche Begründung und Einschränkung des universalen Geltungsanspruchs nationaler Strafrechtsnormen – Die verfassungsrechtlichen und straftheoretischen Überlegungen zum universalen Geltungsanspruch nationaler Strafrechtsnormen – Die rechtlichen Regelungen über das Weltrechtsprinzip in der Bundesrepublik Deutschland.