Beschreibung
Ein wichtiger Bestandteil der Reform des Insolvenzrechts ist der Ausbau des Anfechtungsrechts. Ein Bestandteil der Effektivierung des Anfechtungsrechts ist die erstmalige Normierung des für die Anfechtung maßgeblichen Zeitpunkts in § 140 InsO. In dieser Norm wird am klarsten zum Ausdruck gebracht, dass sich die Anfechtung von Rechtshandlungen auf die Wirkungen bezieht, die mit der jeweiligen Handlung herbeigeführt worden sind oder werden sollten. Die Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts ist von hohem Interesse, da das Anfechtungsrecht zeitbezogen ausgestaltet ist und die jeweiligen Rechtshandlungen auf bestimmte Zeiträume bezieht. Mit der Norm des § 140 InsO sollte daher Rechtssicherheit vermittelt werden, nach welchen Kriterien diese Frist zu bestimmen ist. Die Darstellung untersucht anhand von Fallgruppen die Probleme bei der Bestimmung des anfechtungsrechtlich relevanten Zeitpunktes.
Autorenportrait
Der Autor: Rainer Eckert studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hannover und Göttingen. 1989 folgten das 1. Staatsexamen und der Juristische Vorbereitungsdienst. Nach dem 2. Staatsexamen 1992 arbeitete er als selbstständiger Rechtsanwalt. Er promovierte 2003 an der Universität Halle-Wittenberg.