Beschreibung
Der Zivilprozeß und die freiwillige Gerichtsbarkeit kennen - anders als die übrigen großen Verfahrensordnungen - keine allgemeine Rechtsmittelbelehrung. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Sonderstellung der Zivilgerichte für bedenklich. Daher häufen sich die Appelle an den Gesetzgeber, die Zivilgerichte ebenfalls zur Erteilung von Rechtsmittelbelehrungen zu verpflichten. Auf den ersten Blick erscheint die Forderung im Interesse der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit einleuchtend. Bei näherer Betrachtung ergeben sich jedoch systematische und praktische Einwände. Im Ergebnis sprechen die besseren Gründe dafür, die Differenzierung der Belehrungspflichten beizubehalten.
Autorenportrait
Der Autor: Christian Kunz, geboren 1957 in Düsseldorf, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Nach dem Zweiten Staatsexamen trat er in den Justizdienst des Landes Berlin ein. Er wurde 1995 zum Richter am Kammergericht ernannt. Zur Zeit ist er an das Bundeskanzleramt abgeordnet. Promotion 2000 in Mainz.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Geltendes Recht – Historische Entwicklung – Verfassungsrechtliche Lage – Einfach-rechtliche Bewertung.