Beschreibung
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern. Das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) erscheint in vier Bänden, print und online in deutscher Sprache, und bietet in über 2,600 Lemmata bzw. Stichworten zuverlässige und prägnante Informationen zu den grundlegenden Fragen des internen Rechts von Kirchen und Religionsgemeinschaften und des Religionsrechts. Neben Fragen des staatlichen Rechts und des Kirchenrechts der katholischen und der evangelischen Kirche werden auch zentrale Inhalte des Kirchenrechts der orthodoxen Kirchen sowie des Rechts des Judentums und des Islams behandelt. Das Lexikon ist einer interreligiösen und ökumenischen Perspektive verpflichtet und eröffnet dem Anwender die Möglichkeit, die verschiedenen Rechtsbereiche zu vergleichen. Die Mitarbeit von namhaften Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des staatlichen Rechts, des Religionsrechts sowie des katholischen, evangelischen, orthodoxen, jüdischen und islamischen Rechts garantiert fundierte und kompetente Informationen. Das Lexikon ist sowohl für Theologen als auch für Juristen im Studium, in der Wissenschaft, in der staatlichen und kirchlichen Verwaltung sowie in der Seelsorge und beruflichen Praxis eine verlässliche und unerlässliche Informationsquelle.
Autorenportrait
Heribert Hallermann ist Professor em. für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Die Forschungsschwerpunkte von Professor Hallermann liegen im Bereich des Verfassungsrechts der lateinischen Kirche, in den Gemeinrechten und -pflichten der Gläubigen, im kirchlichen Vereinsrecht und im Ordensrecht sowie im kirchlichen Hochschulrecht. Thomas Meckel ist Professor für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtgeschichte an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt. Professor Meckels Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Theologische Grundlegung des Kirchenrechts/Rechtstheologie, Verfassungsrecht, Verkündigungsrecht und Sakramentenrecht, Staatskirchenrecht/Religionsrecht sowie Kirchliche Rechtsgeschichte. Michael Droege ist Professor für öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Religionsverfassungsrecht und Kirchenrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Aktuelle Forschungsvorhaben von Professor Droege liegen im Bereich der Finanzierung und des Vermögens von Religionsgemeinschaften, z. B. aktuelle Fragen des Kirchensteuerrechts oder die Frage der Transparenz des kirchlichen Vermögensrechts. Heinrich de Wall ist Professor für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Professor de Walls Forschungsschwerpunkte liegen im Staatskirchenrecht, Evangelisches Kirchenrecht, Geschichte der Staatslehre und Allgemeines Verwaltungsrecht.