Beschreibung
Die Untersuchung stellt dar, ob und in welcher Form die rechtliche Ausgestaltung des konfessionellen Religionsunterrichts im österreichischen Schulwesen eine Implementierung interreligiöser Bildungskonzepte ermöglicht bzw. welche Konflikte sich bei einer allfälligen Einführung eines kooperativ (mit-)verantworteten interreligiösen Religionsunterrichts mehrerer beteiligter Bekenntnisse ergeben können. Weiterhin wird dargestellt, inwiefern der katholische Erziehungsbegriff im Allgemeinen sowie die kirchlicherseits dem katholischen Religionsunterricht zugeschriebenen Aufgaben und Ziele im Besonderen mit dem Grundgedanken interreligiöser Lernkonzepte kompatibel sind. Die vorliegende Studie leistet durch die systematische Darstellung und Einordnung der rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen der Implementierung eines interreligiösen Religionsunterrichts im Schulwesen Österreichs einen originären Beitrag zur kirchenrechtlichen Diskussion in einem fundamentalen Feld kirchlicher Verkündigungstätigkeit.
Autorenportrait
Andreas E. Graßmann schloss 2012 mit dem Diplomstudium der Katholischen Fachtheologie sowie dem Bachelorstudium der Philosophie an der Universität Salzburg ab. Im Jahr 2016 wurde er an der katholisch-theologischen Fakultät der Universität Salzburg promoviert. 2017 schloss er ein Lizenziatsstudium des kanonischen Rechts an der Ludwig-Maximilians-Universität München ab. Im Jahr 2022 habilitierte er sich an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck für das Fach Kirchenrecht. Er ist Privatdozent am Fachbereich Praktische Theologie (Arbeitsbereich Kirchenrecht) der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Salzburg und Organisationsentwickler.