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Zivilrechtskultur der DDR 1 - Cover

Zivilrechtskultur der DDR 1

Band 1., Zeitgeschichtliche Forschungen 2/1

Schröder, Rainer /
Erschienen am 01.01.2001
CHF 89,80
(inkl. MwSt.)
UVP

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783428097425
Sprache: Deutsch
Umfang: 585
Auflage: 1. Auflage

Beschreibung

Der vorliegende Band entstand im Kontext des DFG-geförderten Forschungsprojekts "Zivilrechtskultur in der DDR". Die Lösung von Konflikten ist in jeder Gesellschaft, auch in einer modernen - moderaten Diktatur wie der DDR, eng mit Traditionen, Wertvorstellungen und politischen Vorgaben verbunden. Handelte es sich um das Zivilrecht einer Diktatur, eines totalitären Staates oder eines Doppelstaates? Oder war es ganz einfach das qualitativ etwas andere sozialistische Recht, das von politischen Materien abgesehen, die Funktionen erfüllte, die der Justiz in einem modernen Staat beigemessen werden. War es ein Recht, das den Bedürfnissen einer zunehmend entdifferenzierten Gesellschaft offenbar genügte? Gab es eine "Normalität" von Konflikten und ihrer Lösungen in der DDR? War das - politische - Strafrecht böse, aber das Zivilrecht eine Insel der Reinheit? Wirkte sich die Ideologie in der Zivilrechtspraxis aus? Aufzeigen kann man deren Wirkung bei der Erziehungsfunktion des gesamten Rechts. Statistik genügt nicht, eine genaue Betrachtung des Umfelds war erforderlich. Der vorliegende Band 1, der demnächst erscheinende Band 2 sowie der Tagungsband "Normalität oder Herrschaft" haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Rahmenbedingungen der Justiz in der DDR darzustellen. Sie wollen klären, wo das Personal der Gerechtigkeit herkam, wie der Rechtsstab sich rekrutierte und beeinflußt wurde, wie sich das Zivilrecht innerhalb und außerhalb von Gerichtsverfahren verwirklichte, welche Vorstellung von Konflikten der Prozeßtheorie und -praxis der DDR zugrundelag. So sollte beispielsweise durch das Eingabenwesen, das Gnade statt Recht gewährte, ein Teil des zivilrechtlichen Konfliktpotentials außergerichtlich beigelegt werden. Dabei werden auch - wiewohl wenig hervorgehoben - die Gefahren des DDR-Zivilrechts und ihres Prozesses deutlich: Eingriffe des Staates in Recht und Prozeß waren jederzeit möglich. Die freiheitsbewahrende Funktion des Rechts, ihr Kernbereich, war unterentwickelt.

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