Beschreibung
Im Zentrum der vorliegenden Münsteraner Dissertation steht der Erwerb der Kirchenmitgliedschaft im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie in der römisch-katholischen Kirche. Ausgangspunkt der Untersuchung ist dabei die zentrale Bedeutung der Kirchenmitgliedschaft für die (Kirchen-)Steuerpflicht der Kirchenmitglieder. Die Kirchensteuerpflicht ist nach den Kirchensteuergesetzen der Länder unmittelbar an die Kirchenmitgliedschaft (in einer steuerberechtigten Kirche) gebunden. Neben den kirchensteuerrechtlichen werden daher vor allem die staatskirchenrechtlichen Probleme des Kirchenmitgliedschaftsrechts untersucht. Daneben werden auch die kirchenrechtlichen und rechtstheologischen Aspekte der Kirchenmitgliedschaft behandelt. Der Autor befaßt sich vorwiegend mit dem Recht der evangelischen Kirche, d. h. mit der gegenwärtigen Rechtslage auf der Grundlage des 'EKD-Gesetzes über die Kirchenmitgliedschaft, das kirchliche Meldewesen und den Schutz der Daten der Kirchenmitglieder' vom 10.11.1976. Aktuelle Themen aus der Rechtsprechung und der kirchlichen Verwaltungspraxis wie z. B. der Zuzug evangelischer Kirchenmitglieder aus dem Ausland (sog. 'Möbelwagenkonversion'), das Problem des konkludenten Wiedereintritts in die Kirche oder des Kirchenübertritts werden unter Berücksichtigung der neueren verwaltungs- und finanzgerichtlichen Rechtsprechung erörtert. Der Verfasser setzt sich darüber hinaus mit den staatskirchenrechtlichen Problemen vor allem der §§ 8 und 9 des EKD-Gesetzes auseinander und kommt abschließend zu dem Ergebnis, daß die derzeitige Gesetzeslage im Bereich der EKD zu einer verfassungswidrigen Zwangsmitgliedschaft führt. Sie ist jedenfalls teilweise nicht mit den Grundrechten der Kirchenmitglieder (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) vereinbar und deshalb verfassungswidrig. Im Anschluß an die ausführliche Erörterung der Kirchenmitgliedschaft nach evangelischem Kirchenrecht werden die wichtigsten staatskirchenrechtlichen Probleme des römisch-katholischen Kirchenmitgliedschaftsrechts auf der Grundlage des neuen Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 behandelt.
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