Bundesnaturschutzgesetz/BNatSchG
Kommentar, Gelbe Erläuterungsbücher
Ewer, Wolfgang / Fellenberg u a, Frank
Erschienen am
01.07.2018
Beschreibung
Zum Werk Der bewährte Handkommentar bietet detaillierte und praxisnahe Kommentierungen zum Naturschutzrecht mit folgenden Schwerpunkten. Landschaftsplanung Eingriffsregelung Biotopverbund, Biotopvernetzung, Netz "Natura 2000" Artenschutz Meeresnaturschutz Rechtsschutz Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die zahlreichen Gesetzesänderungen seit der Vorauflage, z.B.: Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 15.9.2017 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten vom 8.9.2017 Art. 3 Hochwasserschutzgesetz II vom 30.6.2017 Art. 4 Gesetz zur Anpassung des UmweltRechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa und völkerrechtliche Vorgaben vom 29.5.2017 Art. 3 Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze Art. 2 Gesetz zur Umsetzung der MeeresstrategieRahmenrichtlinie Art. 2 des 45. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt Art. 5 PflanzenschutzNeuordnungsgesetz Art. 7 Gesetz zur Änderung des UmweltRechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften Art. 2 Abs. 24 Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts Art. 2 Abs. 124, Art. 4 Abs. 100 Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes und Art. 4 Abs. 96 Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes Aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum Naturschutzrecht ist knapp und präzise eingearbeitet, z.B. zu Fragen des Rechtsschutzes nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz. Vorteile auf einen Blick handlich und kompakt übersichtlich und praxisnah zahlreiche Gesetzesänderungen eingearbeitet Zielgruppe Für alle mit Umwelt- und Naturschutzrecht befassten Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Verbandsjuristen, Referenten in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie Verwaltungsrichter.