Beschreibung
Zum Werk Seit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz hat das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften deutlich an Attraktivität gewonnen und steht insbesondere auch unabhängigen Kapitalbeteiligungsfonds in der Rechtsform der Personengesellschaft offen. Als Kapitalbeteiligungsgeschäft bezeichnet man die Eigenkapitalinvestition oder eigenkapitalartige Anlage in nichtbörsennotierte Unternehmen. Dieses auch Private Equity genannte Geschäft wird in Deutschland sowohl von konzerngebundenen Gesellschaften als auch von unabhängigen Beteiligungsfonds mit verschiedenen Investoren betrieben. Das UBGG verfolgt dabei nicht den Zweck, Kapitalbeteiligungsfonds generell bestimmten Regularien zu unterwerfen. Vielmehr stellt es ein Angebot des Gesetzgebers dar, bei Einhaltung bestimmter Anforderungen Vorteile in Bezug auf die Besteuerung, die Anwendung von Eigenkapitalersatzvorschriften sowie die Bezeichnung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft zu erzielen. Der Kommentar widmet sich dem UBGG mit besonderer Berücksichtigung der steuerrechtlichen Komponenten sowie der aufsichtsrechtlichen Behandlung des Kapitalbeteiligungsgeschäfts. Zur Neuauflage Die 2. Auflage enthält neben dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) zusätzlich eine erste Kommentierung des neuen Gesetzes über Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften (WKBG) vom 12.8.2008. Sowohl die Änderungen des UBGG als auch das WKBG sind Teile des "Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)", mit denen der Gesetzgeber die Gewährung von außerbörslichem Beteiligungskapital erleichtern möchte. Hierzu wurde das neue Institut der Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft nach dem WKBG geschaffen. Das WKBG ist zwar eng an das UBGG angelehnt, gewährt den neuen Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften und ihren Gesellschaftern jedoch zusätzliche steuerliche Anreize, um die Investition in junge Zielunternehmen zu stärken. Zielgruppe Für Unternehmensjuristen, Behördenvertreter, Mitarbeiter von Prüfungsgesellschaften sowie Rechtsanwälte, Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Initiatoren und Berater von bestehenden und potenziellen Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.