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Rechte, Güter und Lehen der Kölner Erzbischöfe in Westfalen

Liber iurium et feudorum Westphaliae, Arnsberg et Recklinghausen, congestus sub Theoderico de Mörsa, archiepiscopo Coloniensi (um 1438)

Wolf, Manfred
Erschienen am 01.07.2014, Auflage: 1. Auflage
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783402151143
Sprache: Deutsch
Umfang: 456
Format (T/L/B): 23.0 x 15.0 cm
Einband: Gebunden

Beschreibung

Etwa im Jahr 1438 erstellte ein Schreiber namens Johannes aus den Aufzeichnungen des Kölner Erzbischofs ein „neues Register“, in dem die Rechte, Güter und Lehen in Westfalen zusammengefasst wurden. Die meisten westfälischen Besitzungen der Erzbischöfe lagen in den beiden zu Köln gehörenden Landesteilen – im Vest Recklinghausen und im Herzogtum Westfalen. Aber auch in anderen Teilen Westfalens beanspruchte der Erzbischof Rechte und Einkünfte, so in Herford, Vlotho, Wiedenbrück oder Vreden. Die 1368 erworbene Grafschaft Arnsberg wurde in das Verzeichnis bereits vollständig aufgenommen, das 1449 verlorene Soest ist noch enthalten. Das heute im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Abteilung Westfalen) aufbewahrte Manuskript (Mscr. I 182) gibt umfassende Auskunft über die Besitzverhältnisse des Erzbischofs. An vielen Orten besaß er Gerichtsrechte oder hatte diese gegen Zahlung an Gefolgsleute vergeben. Vielfach standen dem Bischof besondere Abgaben zu, bei denen nicht nur der Ertrag, sondern auch die Verwendung fast immer aufgeführt wurde. Den größten Teil des Registers nehmen die vom Bischof ausgegebenen Lehen ein, also jene Güter, die gegen Treueid vergeben wurden. Die Register erlauben Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Orte, aber auch auf die dort wohnenden Familien und die handelnden Personen. Streitfälle und mehr oder weniger erfolgreich erhobene Ansprüche werden erkennbar. Der Bearbeiter Manfred Wolf gibt alle 1460, meist lateinischen Einträge des Registers wortgetreu wieder und versieht sie mit einer knappen deutschen Zusammenfassung. Zur Datierung der Lehnsvergabe und zur Prüfung der Zuverlässigkeit hat er zahlreiche, auch abgelegene Literaturtitel herangezogen und ausgewertet. Ergänzt wird die Edition durch eine quellenkundliche Einführung zum Lehnswesen von Wilfried Reininghaus, mehrere Faksimiles und ein umfassendes Register.

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