Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche / Die Verfassungsordnung für Religion und Kirche in Anfechtung und Bewährung
Krautscheidt, Josef / Marré, Heiner / Marré, Heiner / Stüting, Johannes
Erschienen am
01.03.2008
Beschreibung
Zwar hat sich die aus der christlich-abendländischen Tradition unseres Kulturkreises abzuleitende Staat-Kirche-Ordnung des Grundgesetzes im Grundsatz bewährt. Dennoch befindet sie sich seit ihrem Beginn in der Diskussion. So haben sich vor allem in der Bonner Zeit Rechtsprechung und Literatur immer wieder mit der Frage der Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts oder auch mit dem Verhältnis zwischen individueller Religionsfreiheit und institutioneller Absicherung der Kirchen beschäftigt. In neuerer Zeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit die verfassungsrechtlichen Garantien auch den bei uns noch weniger etablierten Religionsgemeinschaften und ihren Angehörigen zustehen. Es kommt hinzu, daß das geltende Staatskirchenrecht angesichts einer zunehmenden Säkularisierung der Gesellschaft einem immer stärkeren Rechtfertigungsdruck ausgesetzt ist und neuerdings auch begrifflich zugunsten eines Religionsverfassungsrechts in Frage gestellt wird.
Das 42. Essener Gespräch knüpfte angesichts dieser Sachlage unter dem Thema „Die Verfassungsordnung für Religion und Kirche in Anfechtung und Bewährung“ inhaltlich an die Themen des 39. und 40. Essener Gesprächs an.
Die Vorträge stellten aus kirchlicher, staatskirchenrechtlicher und rechtskultureller Sicht die historische Entwicklung dar, die zu dem heute geltenden Verhältnis von Staat und Religionen bzw. von Staat und Kirchen geführt habt, und befaßten sich eingehend mit aktuellen Fragestellungen. Dabei spielte in allen Vorträgen der Begriff der Freiheit eine wesentliche Rolle für das Verhältnis von Kirche und Verfassungsordnung. Trotz aller Anfechtungen bewerteten alle Referenten das gegenwärtige System einer Kooperation von Kirche und Staat als sinnvoll und zukunftsfähig.
Im Rahmen der Aussprache wurde unter anderem die Problematik der Anerkennungsvoraussetzungen für den Körperschaftsstatus islamischer Gemeinschaften erörtert. Ein weiter Teil der Diskussion widmete sich dem Verhältnis von individueller und kollektiver beziehungsweise institutioneller Religionsfreiheit. Schließlich wurde der Blick über den Geltungsbereich des Grundgesetzes hinaus auch auf die europäische Dimension des Verhältnisses von Staat und Kirche gerichtet.