Beschreibung
Die wachsende Bedrohung durch Naturgefahren hat den Fokus auf einen sachgerechten Schutz vor Naturgefahren wesentlich verstärkt. Früher als reine Gefahrenabwehr begriffen, wird der Schutz vor Naturgefahren mittlerweile als in sich geschlossener Kreislauf von Vorbeugung, Bewältigung und Regeneration verstanden. Im Vordergrund steht die Naturgefahrenprävention. Dabei handelt es sich einerseits um eine ausgesprochene Querschnittsmaterie und andererseits um eine Verbundaufgabe. Der Vollzug der Naturgefahrenprävention obliegt zu weiten Teilen den Kantonen. Infolgedessen fokussiert die vorliegende Arbeit einerseits auf das kantonale Organisationsrecht im Bereich der Naturgefahrenprävention, das überaus heterogen ist. Von Interesse sind insbesondere die kantonalen Organisationsstrukturen. Anhand eines Rechtsvergleichs wird eine Übersicht über die Organisation und die Zuständigkeiten gegeben. Es werden sowohl die horizontalen (Verhältnis Kanton) als auch die vertikalen Organisationsstrukturen (Verhältnis Kanton-Gemeinden-Private) beleuchtet. Die einzelnen Organisationsmodelle werden miteinander verglichen und anhand von anerkannten organisationsrechtlichen Grundsätzen (z.B. Subsidiaritätsprinzip, Gemeindeautonomie etc.) gewürdigt. Andererseits werden die Verfahren, in welche die Massnahmen der Naturgefahrenprävention eingebettet sind, näher beleuchtet. Es werden primär jene kantonalen Verfahrensvorschriften analysiert, welche der Koordination der verschiedenen Massnahmen der unterschiedlicher Aufgabenträger dienen. Mit der vorliegenden Arbeit soll ein Beitrag an die bislang kaum existente rechtswissenschaftliche Erfassung des kantonalen Organisations- und Verfahrensrechts im Bereich Naturgefahrenprävention geleistet werden.