Beschreibung
Niemand, der fliegt, wünscht sich übermüdete Besatzungsmitglieder. Arbeitszeitvorschriften sollen dies verhindern. Doch will die grosse Mehrheit der Flugpassagiere günstige Beförderungstarife. Die Personalkosten steigen aber mit strengen Arbeitszeitvorschriften. Dieser Widerspruch bildet die spannende Ausgangslage für den vorliegenden CFAC-Band. Eine aktuelle Studie hat aufgezeigt, dass die geltenden Flugdienstzeitregelungen zu so massiver Übermüdung führen, dass mehr als ein Drittel der befragten Piloten bereits einmal im Cockpit vor Erschöpfung unbeabsichtigt eingeschlafen sind und 88?% nach getanem Dienst mindestens einmal vor Müdigkeit nicht mehr in der Lage gewesen sind, noch mit dem eigenen Auto nach Hause zu fahren. Arbeitszeiten werden in der Schweiz übersichtlich im Arbeitsgesetz (ArG) und in den dazu gehörenden Verordnungen geregelt. Doch gemäss Art. 3 lit. c ArG sind diese Vorschriften gerade nicht anwendbar auf die Besatzungen von schweizerischen Flugbetriebsunternehmen. Die Arbeitszeitvorschriften für Flugbesatzungsmitglieder müssen mühsam aus verschiedenen internationalen und nationalen Regelwerken zusammengesetzt werden. In diesem CFAC-Band werden zuerst die massgebenden Normen und Behörden vorgestellt und im Detail erörtert. Im Anhang findet sich eine hilfreiche Übersicht über alle Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen von Flugbesatzungsmitgliedern mit genauer Angabe, in welchem Regelwerk sich die konkrete Bestimmung befindet. Die behördlichen Arbeitszeitvorschriften können mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) konkretisiert und erweitert werden. Damit ist gleichzeitig eine Anpassung an die Besonderheiten eines Luftfahrtunternehmens möglich. Verhandlungen zum Abschluss eines GAV sind aber schwierig und drohen oftmals bis zu einem Streik zu eskalieren. Es ist deshalb wichtig, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite die anwendbaren Bestimmungen zur Arbeitszeitregelung im Detail kennen und sich der Risiken von Abweichungen bewusst sind. Die in diesem Buch enthaltenen Ausführungen zu möglichen Sanktionen und die Hinweise auf bereits vorhandene Flugunfalluntersuchungen können dabei helfen.